/ Argumente & Antworten - Volksbegehren Artenschutz
 

Sie haben Fragen zum Schutz der Artenvielfalt in Baden-Württemberg?
Wir antworten hier zu verschiedenen Themenschwerpunkten.

Artenvielfalt und Naturschutz

1Warum drängt die Rettung der Bienen?
Das Artensterben ist neben der Klimakrise eine der beiden größten Herausforderungen der Menschheit. Artenvielfalt wirkt wie ein Immunsystem unseres Planeten. Je weniger Arten es gibt, desto anfälliger ist die Welt für Seuchen, Dürren oder Ernährungsengpässe. Das belegt etwa eine 2010 im Magazin Nature veröffentlichte Studie, nach der ein direkter Zusammenhang zwischen Artenvielfalt und dem Risiko der Ausbreitung von Infektionskrankheiten besteht.

Die Welternährungsorganisation gibt an, dass 71 Prozent der von Menschen verzehrten Lebensmittel von Bienen bestäubt werden. Weltweit sind dennoch laut des Weltbiodiversitätsrats etwa eine Million Arten insgesamt bedroht. Und in Baden-Württemberg sieht es nicht besser aus: Die Hälfte der 460 Wildbienenarten, die hier vorkommen, stehen auf der roten Liste. Früher häufig vorkommende Arten wie Rebhuhn oder Feldhamster sind fast verschwunden. Am Bodensee sind laut Max-Planck-Gesellschaft 25 Prozent der Vögel seit 1980 verschwunden. Und auf der Schwäbischen Alb allein seit 2005 ein Drittel aller Arten.
2Es hat aber doch schon immer Artenverluste gegeben. Ist das Artensterben wirklich so gravierend?
Die Studienlage ist eindeutig: Der Schwund der Artenvielfalt ist da. Und er ist zum überwiegenden Teil Menschen gemacht. Der Weltbiodiversitätsrat spricht vom größten Artensterben auf dem Planeten seit dem Verschwinden der Dinosaurier. Die Krefelder Studie, wonach 75 Prozent der Insekten seit den 90er Jahren verschwunden sind, und die Bodensee-Studie der Max-Planck-Gesellschaft, wonach 25 Prozent der Vögel seit 1980 verschwunden sind, zeigen die Dramatik des menschengemachten Artenschwindens vor unserer Haustür. Durch menschliche Einwirkung wurde das Artensterben um den Faktor 100 bis 1000 beschleunigt.

Bericht des Weltbiodiversitätsrats: https://www.helmholtz.de/fileadmin/user_upload/IPBES-Factsheet.pdf

Auswirkungen des Artenschutzes auf die Landwirtschaft

1Ist ökologische Landwirtschaft wirklich besser?
Wenn es in Sachen Artenschutz einen wissenschaftlichen Konsens gibt, dann diesen: Öko-Landwirtschaft ist für den Erhalt von Fauna und Flora deutlich besser als intensive Landwirtschaft mit ihren chemisch-synthetischen Pestiziden und Monokulturen. Der Sachverständigenrat beim Umweltministerium sagt: Öko-Landwirtschaft fördern, hilft Artensterben zu verhindern. Die Max-Planck-Gesellschaft sagt: Öko-Landwirtschaft ist besser für das Überleben der Vögel. Die wichtigsten agrarpolitischen Berater der Bundesregierung, die Forscher am Thünen-Institut, schreiben: „Positive Effekte des ökologischen Landbaus auf die Biodiversität sind für die untersuchten Artengruppen eindeutig belegbar.“

Thünen-Studie zur Öko-Landwirtschaft: https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-report/Thuenen_Report_65.pdf
2Wie soll man denn nur mit Öko-Landbau die Welt ernähren?
Wir werden uns in Zukunft entweder ökologisch ernähren – oder gar nicht mehr. Denn die industrielle Landwirtschaft sprengt längst die Grenzen, die die endlichen Ressourcen unseres Planeten uns setzen. Die Frage, ob wir mehr Menschen auf der Welt ernähren können, hängt nicht daran, ob wir mehr aus dem Boden holen als bisher. Die Landwirtschaft erzeugt derzeit etwa ein Drittel mehr Kalorien, als für die Versorgung aller Menschen rechnerisch benötigt wird – und noch wächst die Lebensmittelproduktion schneller als die Weltbevölkerung.

Hunger hat andere Ursachen, zum Beispiel Armut, mangelnder Zugang zu Boden, Wasser und anderen Ressourcen sowie schlechte Regierungsführung. Zudem ist Öko-Landwirtschaft gar nicht ineffizienter: 2014 hat die Universität von Berkeley die bis dahin größte Metastudie vorgelegt, in der weltweit 115 Studien mit über 1000 Ertragsvergleichen zwischen konventioneller und ökologischer Produktion ausgewertet wurden. Die Studien stammten aus 38 Ländern. Sie stellten fest, dass Biobetriebe nur 19,2 Prozent weniger Ernteertrag verzeichnen als vergleichbare konventionelle Betriebe.

Berücksichtigt man noch den Effekt unterschiedlicher Fruchtfolgen, dann halbiert sich die Lücke. Zudem weisen die Forscher daraufhin, dass öffentliche Forschungsförderung seit Jahrzehnten ausschließlich in den konventionellen Bereich geflossen sei. In Baden-Württemberg etwa fließen weniger als fünf Prozent der Forschungsmittel, die in Landwirtschaft gehen, in die ökologische Landwirtschaft. Hätte man Forschung zum Biolandbau mit ähnlichen Summen gefördert, hätte sich der Unterschied weiter verringert.

Viele gängige Ertragsvergleiche sind zudem wenig geeignet, weil sie lediglich Hektarfläche und Ertrag als Bezugsgröße für Effizienz von Landwirtschaft nehmen, aber ausblenden, dass weitere Güter knapp sind: Rohstoffe, Atmosphäre, Biodiversität, Wasser, Gesundheit, fruchtbarer Boden. Wenn man das alles berücksichtigt, ist Öko-Landwirtschaft deutlich zukunftsfähiger.
3Wie soll es gelingen, 50 Prozent der chemisch-synthetische Pestizide einzusparen?
Diese Forderung ist keine, die zu Verboten oder Zwangsmaßnahmen gegenüber einzelnen Landwirten fügt. Die Landesregierung hat außerhalb von Schutzgebieten gar keine Möglichkeiten, in Deutschland zugelassene Pestizide zu verbieten. Stattdessen soll sei eine Strategie erarbeiten, wie Landwirt*innen (und andere Landnutzer*innen) animiert und gefördert werden können, auf chemisch-synthetische Pestizide zu verzichten. Es bieten sich Investitionshilfen in neue Technologie an, resistentere Pflanzenarten oder die Umstellung auf Bio-Anbau. Ein Großteil des Reduktionsziels wäre schon erreicht, wenn das gleichzeitig von gesetzlich festgeschriebene Ziel, 30 bis 40 Prozent der Flächen ökologisch zu bewirtschaften, umgesetzt wird.

Wird der 50-Prozent-Wert bis 2030 nicht erreicht, erfolgen keine Zwangsmaßnahmen gegen einzelne Landwirte. Allerdings sehr wohl gegen die Landesregierung: Sie steht dann in der Pflicht, sich eine bessere Strategie einfallen zu lassen.
4Bedeutet der verbesserte Artenschutz nicht einen Wettbewerbsnachteil für baden-württembergische Landwirtschaftsbetriebe?
Ganz im Gegenteil. Wenn die baden-württembergische Landwirtschaft so bleibt, wie sie ist, wächst der Wettbewerbsnachteil. Es ist doch heute schon so: Gerade im Obst- und Weinbau entstehen in Ost- und Südeuropa Wettbewerber, mit denen baden-württembergische Betriebe schon heute preislich immer weniger konkurrieren können.

Deswegen brauchen sie qualitative Vorteile. Solche könnte etwa besonders nachhaltig erzeugtes Obst oder erzeugter Wein aus Schutzgebieten sein. Naturnah erzeugter Wein aus dem Schutzgebiete Kaiserstuhl lässt sich erwiesenermaßen besser und hochpreisiger vermarkten, als wenn den Wein in Anbau und Herstellung nichts von den günstigeren Konkurrenzprodukten aus anderen Weltgegenden unterscheidet.

Zudem ist Baden-Württemberg ja nicht die einzige Region, in der derzeit der Einsatz von Pestiziden verbindlich reduziert werden soll: Österreich, Südtirol oder einzelne Regionen Frankreichs Skandinaviens, ja selbst in Indien, sind auf ähnlichem Wege. Auch die Bundesregierung arbeitet an einer entsprechenden Strategie – wenn Baden-Württemberg jetzt handelt, kann es noch Vorreiter sein. Ansonsten wird es irgendwann einfach nur noch umsetzen müssen, was von außen vorgegeben wird. Dennoch braucht es natürlich auch über Baden-Württemberg hinaus eine Systemänderung in der Landwirtschaft, um diesen Effekt zu bekämpfen. Aber wir glauben, dass man hier vor Ort anfangen muss – sonst fängt niemand an.
5Bedeuter der Gesetzentwurf nicht eine Enteignung von LandbesitzerInnen?
Nein. Überhaupt nicht. Der gesamte Gesetzentwurf verstößt also an keiner Stelle gegen die Rechte Einzelner.

Das ist auch nicht überraschend: Die Nutzung von Privateigentum wird in Deutschland in vielen Bereichen geordnet. Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Haus besitzen, dürfen Sie es auch nicht vollständig nach eigenem Ermessen verändern. Wenn Ihnen ein Restaurant gehört, dürfen Sie dort auch nicht öffnen wann Sie wollen oder die Außenfläche komplett frei nach eigenen Wünschen nutzen. Es bedarf eben an vielen Stellen einer Abwägung zwischen Einzel- und Gemeinschaftsinteressen, und oft gelingt die doch sehr gut.
6Der Gesetzentwurf macht gerade kleinbäuerlichen Betrieben das Überleben unmöglich. Wie sollen die die ganzen neuen Regeln bewältigen?
Das System wachsen oder weichen, das seit den Anfangsjahren der Bundesrepublik die Landwirtschaftspolitik prägt, hat zu einem massiven Höfesterben in Baden-Württemberg geführt. Von der jetzigen Landwirtschaftspolitik profitiert vor allem die industrielle Landwirtschaft. Das wollen wir ändern. Und dass von unserer Initiative vor allem die bäuerliche, handwerklich arbeitende Landwirtschaft profitiert, zeigt sich ja bereits am Trägerkreis des Volksbegehrens: Dort sind zahlreiche Verbände einer nachhaltigen, bäuerlichen Landwirtschaft vertreten.

Wir wollen eine Agrarwende, die die kleinbäuerlichen Betriebe rettet. Ausgerechnet das Artenschutz-Gesetz für deren Aufgeben verantwortlich zu machen, ist gewagt: Die bisherige Agrarpolitik hat dazu geführt, dass etwa in Baden-Württemberg die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in den vergangenen Jahren dramatisch zurückgegangen ist. Die Zahl der kleinen und mittleren Höfe im Ländle hat sich seit 1999 fast halbiert, dagegen stieg die Zahl der Höfe, die 200 Hektar und mehr bewirtschaften, in diesem Zeitraum um mehr als das Dreifache. Das Höfesterben wird also nicht vom Gesetzentwurf sondern von der bisherigen Agrarpolitik verursacht. Die Sache ist doch klar: Wenn sich an der Politik nichts ändert, gibt es auch keinen Grund anzunehmen, dass sich an dieser Entwicklung etwas ändert.
7Welche Pestizide werden im Ökoanbau eingesetzt? Auf welche müssten Bauern verzichten?
Auch Öko-Landwirtschaft geht nicht ohne Pflanzenschutzmittel. Generell lässt sich sagen: Konventionelle Landwirtschaft arbeitet in der Regel mit Pestiziden auf chemisch-synthetischer Basis, Öko-Landwirtschaft mit solchen auf natürlicher Basis. Im Obst- und Weinbau etwa wird von Öko-Betrieben Kupfer ausgebracht. Auch Insektengifte, auf natürlicher Basis, sind im Öko-Landbau zugelassen. Sie wirken aber deutlich weniger systemschädigend, das sagen auch wissenschaftliche Studien. Viele wissenschaftliche Studien, unter anderem das Thünen-Institut der Bundesregierung, haben bewiesen: Öko-Anbau ist als Gesamtkonzept für die Artenvielfalt förderlich. Wir möchten ihn deswegen ausbauen und nicht einschränken.

Thünen-Studie zur Öko-Landwirtschaft: https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-report/Thuenen_Report_65.pdf

Öko-Markt

1Nun soll gesetzlich das Ziel verankert werden, bis 2030 einen Anteil von 30 bis 40 Prozent Bio-Anbau in Baden-Württemberg zu erreichen. Wird der Biomarkt dann nicht zusammenbrechen?
Es wird kein Landwirt gezwungen, umzustellen. Das geht rechtlich gar nicht. Das Gesetz verpflichtet stattdessen die Landesregierung, Öko-Anbau so attraktiv zu machen, dass Landwirtinnen und Landwirte 30 bis 40 Prozent der Flächen freiwillig ökologisch bewirtschaften. Sie werden also nur umstellen, wenn die Marktbedingungen bis dahin attraktiv genug sind. Sind sie es nicht, stellt auch kein Betrieb seine Wirtschaftsweise um. Dann aber hat die Landesregierung ein Problem: Sie muss sich mehr anstrengen, in Sachen Öko-Förderung.

Der Bio-Anbau liegt in Baden-Württemberg derzeit bei rund 16 Prozent und wächst stetig. Und noch lange kann sich Baden-Württemberg nicht mit Öko-Produkten selbst versorgen. Es werden viele Produkte in Bio-Qualität importiert: 34 Prozent des Weizen, 41 Prozent der Karotten oder 28 Prozent der Äpfel. Wir glauben, dass die Produktion deswegen weiter gesteigert werden kann mit weiteren Fördermaßnahmen und Initiativen zur besseren Verarbeitung und Vermarktung von Biolebensmitteln sowie durch den Einsatz von Bio in öffentlichen Kantinen. Hier muss das Land noch aktiver werden. Wir sind aber auch als Verbraucher gefragt, uns an der Ladentheke bewusst für diese Produkte zu entscheiden. Es gilt der einfach zu merkende Spruch: „Bio, saional und regional ist erste Wahl.“

Das Forschungsinstitut FIBL hat für Bayern untersucht, wie realistisch eine derartige Ausweitung des Öko-Anbaus ist. Das Ergebnis, das sich auf Baden-Württemberg durchaus übertragen lässt: Es gibt viel Luft nach oben, ohne dass der Markt zusammenbricht – wenn die Landesregierung entsprechend aktiv wird. Vor allem müssten Vertriebswege gefördert, Vermarktungsmöglichkeiten gestärkt und etwa die öffentliche Verpflegung auf regional und bio umgestellt werden.
2Wenn Bio-Lebensmittel weiter teurer sind als, kann sich das keiner leisten. Wie wollen Sie das ändern?
Wir müssen dahin kommen, dass Lebensmittelproduzenten alle Kosten, die während der Herstellung entstehen, in den Preis ihrer Waren einrechnen. Das verblüffende Ergebnis: Dann wären Biolebensmittel fast immer günstiger als konventionelle. Und das Nachfrageproblem wäre schlagartig reduziert.

In Wirklichkeit sind viele Nahrungsmittel nur scheinbar billig, weil die negativen externen Effekte, die sie auf die Umwelt und die Gesellschaft auslösen, nicht in die Preiskalkulation einfließen. Etwa wenn billig ausgebrachter Kunstdünger das Grundwasser belastet oder Pestizide die Gesundheit. Die Studie „How much is the dish?“ der Universität Augsburg hat das mal nachgerechnet. Würden die Umweltfolgekosten in die Marktpreise für Lebensmittel einberechnet, dann müssten beispielsweise die Erzeugerpreise für tierische Produkte aus konventioneller Landwirtschaft dreimal so teuer sein, Gemüse aus konventionellem Anbau 28 Prozent.

Wie man das ändert? Zum Beispiel durch Steuern oder Abgaben auf Produkte, denen eine die Umwelt belastende Wirkung nachgewiesen wird. In Norwegen, Schweden und Frankreich werden Pestizide mit umfangreichen umwelt- oder gesundheitsschädlichen Risiken höher besteuert als weniger gefährliche.

Streuobstwiesen

1StreuobstflächenbesitzerInnen sind doch NaturfreundInnen. Warum belegt man ausgerechnet sie mit neuen Regeln?
Jedes Jahr werden in Baden-Württemberg viele Hektar an Streuobstwiesen gerodet, um dort Straßen oder Häuser zu bauen. Streuobstflächen sind aber besonders wichtig als Lebensraum für geschützte Arten. Nirgendwo in Mitteleuropa stehen so viele Streuobstflächen wie in Baden-Württemberg. Wir fordern, dieser Verantwortung gerecht zu werden, in dem wir Streuobstwiesen, -weiden und -äcker besonders schützen. Es soll künftig deutlich erschwert werden, Streuobstflächen zu Gunsten von Bebauungen zu entfernen.

Die Pflege der Bestände, also zum Beispiel der Beschnitt oder der Austausch der Bäume, durch die Besitzer bliebt aber natürlich jederzeit möglich. Das heißt, es können selbstverständlich einzelne, zu dicht stehende, anfällige oder aus anderen Gründen nicht mehr gewünschte Bäume gefällt werden, solange der Bestand erhalten bleibt, ohne dass dafür bürokratischer Aufwand betrieben werden müsste. Es gibt zudem, eine r"Bagatellgrenze"" von immerhin 1.500 m².

Sollte eine Fläche doch mal gerodet werden müssen, geht dies, wenn an anderer Stelle in der Nähe ein Ausgleich geschaffen wird. Gleichzeitig sollte bei der Nutzung allerdings berücksichtigt werden, dass es sich um besonders schützenswerte Lebensräume handelt. Die Reduzierung des Pestizideinsatzes auch auf diesen Flächen erscheint uns deswegen mit Blick auf die verheerende Wirkung von Pestiziden auf Lebewesen geboten. Das alles funktioniert aber nur, wenn nicht nur die Besitzer der Streuobstflächen sondern auch die Landesregierung ihrer Verantwortung gerecht wird: Sie muss die Pflege von Streuobstflächen und die Vermarktung der dort entstehenden Produkte besser fördern als bisher. Dann aber ist unser Gesetz für Streuobstbesitzer ein echter Gewinn: durch die Unterschutzstellung wird der Wert des Kulturguts Streuobst erst richtig betont – und das lässt sich in der Vermarktung von entsprechend werthaltigen Produkten umsetzen.

Schutzgebiete

1Wie soll künftig Landwirtschaft in Schutzgebieten funktionieren?
In Naturschutzgebieten sind künftig alle Pestizide verboten. Das betrifft etwa 2,5 Prozent der Landesfläche und 1,9 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen. In allen anderen Schutzgebieten soll der Integrierte Pflanzenschutz angewandt werden. Das heißt, Landwirt*innen dürfen nicht proaktiv Pestizide ausbringen, sondern nur wenn wirklich Schädlinge auftreten. Zudem müssen sie über Fruchtfolgen und das Ausbringen resistenter Sorten schon viele Vorbeugemaßnahmen treffen. Anders als bisher soll dieser Integrierte Pflanzenschutz künftig auch kontrolliert werden.
2Wer gleicht Landwirt*innen die Verluste aus, wenn sie künftig in geschützten Gebieten nicht mehr wie bisher wirtschaften können?
Dafür gibt es eindeutige Regelungen: Landwirtschaftliche Betriebe, denen durch Neu-Ausweisung von geschützten Gebieten oder durch strengere Regeln in geschützten Gebieten “unzumutbare Belastungen” entstehen, denen steht laut §68 Bundesnaturschutzgesetz eine angemessene, finanzielle Entschädigung zu. Das ist eine faire Regelung. Denn die Verluste, die dem Landwirt entstehen, wenn die Artenvielfalt nicht langsam geschützt wird, sind deutlich größer. Alleine Bienen erbringen weltweit eine jährliche Bestäubungsleistung von mehr als 200 Milliarden Dollar. Entfällt diese, weil die Bienen sterben, entschädigt das dem Landwirt niemand.
3Ist künftig die Bekämpfung von Schnaken-Plagen, zum Beispiel in den Rheinauen, noch möglich?
Ja.